| |
Der fatale Mechanismus dieses geplanten Gewerbegebietes ist folgender:
- Der Gemeinderat hat auf der Bürgerversammlung am 17.05.2001 überzeugend
versichert, daß man auf keinen Fall daran denkt, einen
Entwickler oder Großinvestor bei der Umsetzung des Gewerbegebietes
einzuschalten.
- Also muß die Gemeinde Wörthsee alleine einen Bebauungsplan aufstellen.
Sie muß die Arbeit machen oder zumindest koordinieren und die Kosten
hierfür (ca. 500.000 DM) tragen.
- Um das Gelände an Interessenten weiter verkaufen zu können, muß es die
Gemeinde vorher selbst erwerben. Kaufpreis: 80 DM * 176.000 m² = 14 Mio.
DM
- Ferner erwartet ein Gewerbetreibender kleiner oder mittlerer Größe,
daß das Gebiet, auf dem er seine Bauten errichten will, bereits
erschlossen ist. Kosten für die Erschließung: mindestens 220 DM * 176.000 m² = 38,7
Mio. DM. Ehrlicherweise muß man mindestens 311 DM pro m² ansetzen (siehe Kalkulation des zu verlangenden Grundstückspreises).
Also 54,7 Mio. DM
- Bis man den ersten Gewerbetreibenden ansiedeln kann, muß die Gemeinde
Wörthsee also 14 + 54,7 = 68,7 Mio DM
vorstrecken.
Wird es eine Bank geben, die einer ohnehin bis an die
Grenze des Konkurses verschuldeten Gemeinde (siehe Schuldenentwicklung)
so viel Geld leihen wird? Ohne irgendwelche Sicherheiten, daß das Geld
auch wieder zurückgezahlt werden kann?
Nein!
- Entweder bekommt die Gemeinde das Geld nicht oder sie bietet der Bank die
gewünschten Sicherheiten. Das kann aber nur ein Vertrag mit einem
entsprechend zahlungskräftigem Investor sein. Dieser Investor kann aber
nicht der Schreiner um die Ecke sein. Das ist jemand, der, wenn er schon
so viel Geld auf den Tisch legt, sich nicht mehr dreinreden lassen wird,
was er dann mit dem Gebiet anstellt. Die Gemeinde wird also jegliches
Mitspracherecht bei der Gestaltung des Gewerbegebietes und bei der
Ansiedelung der Betriebe verlieren!
- In dieselbe Richtung geht auch eine Bemerkung des Rechtsanwaltes Labbé auf
der Bürgerversammlung am 17.05.2001:
Man stellt einen Bebauungsplan auf und nimmt gleichzeitig! mit
Interessenten Gespräche auf. Am Schluß ist sowohl der Bebauungsplan
fertig, als auch das Gebiet erschlossen als auch Interessenten für das
gesamte Gebiet gefunden. Also muß man den Kaufpreis (und wahrscheinlich
auch die Erschließungskosten, das hat Herr Labbé vergessen) erst
entrichten, wenn man das Geld vom Grundstücksverkauf bereits in der
Tasche hat.
Wird das funktionieren mit kleinen Schreinern,
Krankengymnasten, Druckereien und was man sonst noch an kleinem schmucken
Gewerbe ansiedeln zu wollen vorgibt?
Wir glauben das nicht!!
- Was folgt daraus?
Das Gewerbegebiet kann nur mit einem Großinvestor realisiert werden. Und
das bedeutet, daß wir dann keinen Einfluß darauf haben werden, welches
und wieviel Gewerbe in Etterschlag Ost entstehen wird.
Und dieser Großinvestor ist mit großer Wahrscheinlichkeit heute schon bekannt.
Mit uns nicht!
|