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| Hier lesen Sie die gemeinsame Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Straßenverkehrsbehörde und des Kreisbauamtes, also des Landratsamtes Starnberg, zum Raumordnungsverfahren
Punkte, die unserer Meinung nach Beachtung verdienen, sind folgende:
LANDRATSAMT STARNBERG Starnberg, 17.12.1996 Raumordnungsverfahren (ROV) Umfahrung von Weßling Gemeinsame Stellungnahme Nach Prüfung der Umweltverträglichkeitsstudie zum ROV bezüglich der Umfahrung von Weßling kommt das Landratsamt zu folgendem Ergebnis: Wahltrasse I Länge 2 700 m, Flächenverbrauch 4,15 ha. Vom Beginn der Ausbaustrecke an der St 2068 verläuft die Trasse durch den Wald (es ist ein wertvoller Buchenwald mit großem Vorkommen von Türkenbund), für die Trassierung müßten erhebliche Abgrabungen (siehe Variante 1) erfolgen. Danach führt diese Trasse bis zum Durchstich zur Mitterwies durch landwirtschaftliche Fläche und zerschneidet diese. Für die Unterquerung der Bahn entsteht ein tiefer und breiter Einschnitt. Für die Tier- und Pflanzenwelt ist diese Trassenführung die günstigste, da keine hervorragenden Lebensräume zerschnitten werden. Die Trasse verläuft abseits von bewohntem Gebiet, liegt aber in Sichtweite zum Hauptort Weßling und beeinträchtigt den freien Blick auf den, von dort bisher wahrgenommenen, Waldrand. Der erlebbare Naherholungsraum Mitterwies, Neuschlag, Pfeiferwinkel und der westliche Rand von Taxleiten wird für die Weßlinger Einwohner durch die Trennwirkung und die Emissionen der Wahltrasse I eingeschränkt. Die topographischen Eingriffe sind gegenüber der Wahltrasse II und der Wahltrasse III "Meilinger Breite" deutlich geringer. Das Landschaftsbild wird durch die freie Lage allerdings erheblich beeinträchtigt. Die Trassenführung ab dem Durchstich zur Mitterwies wird im Abschnitt "Neuer Vorschlag" behandelt. Variante 1 Länge 2.850 m, Flächenverbrauch 5,03 ha. Die ersten 300 Meter ab der St 2068 alt zerschneiden den Buchenwald (es ist ein wertvoller Buchenwald mit großem Vorkommen von Türkenbund). Es muß in das Gelände bis zu 9 m eingeschnitten werden, die Trassenbreite wird 30 m betragen. Nach dem südlichen Wald liegt die Trasse auf einem Damm bis zu 2,5 m Höhe. Bei der Durchschneidung des Waldes südlich der Bahn bleibt ein 40 m breiter Wald stehen. Es ist fraglich, ob er langfristig erhalten bleibt. Sein ökologischer Wert für Tier und Pflanzenwelt ist durch die Abtrennung vom übrigen Wald nicht mehr gegeben. Für die Unterquerung der Bahn entsteht ein tiefer und breiter Einschnitt. Beim Durchstich zur Mitterwies trifft die Trasse mit der Wahltrasse I zusammen. Diese Trasse wird unter dem Punkt "Neuer Vorschlag" behandelt. Wahltrasse II Länge 1.850 m, Flächenverbrauch 4,7 ha. Im Bereich von Baukilometer 0,0 bis zu den Toteisfeldern verläuft die Trasse sehr nah am Ort. Die zu
erwartenden Immissionen schränken die attraktive Wohnqualität in Weßling ein. Die Grünsinker Kapelle wird durch die Neutrassierung in ihrem Bestand gefährdet (Erschütterungen,
Emissionen). Der große Aussiedlerhof westlich von Weßling würde von dieser Trasse direkt tangiert und somit in seinem betrieblichen Abläufen eingeschränkt werden. Der Erholungssuchende hat schon unmittelbar in Ortsnähe ein Hindernis zu überwinden. Die gesamten landwirtschaftlichen Flächen
westlich von Weßling werden zerschnitten, die Trasse verläuft durch freie Landschaft und beeinträchtigt das Landschaftsbild erheblich. Für die Unterquerung der Bahn entsteht ein tiefer und breiter Einschnitt.
Anschließend verläuft die Trasse durch einen ausgeprägten, reichgegliederten Moränenendwall mit markanten Kuppen, Baumgruppen und Einzelbäumen. Hier wären Aufschüttungen und Abgrabungen für die Trassierung notwendig, die zu einer Zerstörung dieser Landschaft und der ausgeprägten Geländekante führt. Diese einzigartigen Endmoränen sind im Alpenvorland von größter geologischer und wissenschaftlicher Bedeutung. Die Kostenvorteile aufgrund
der geringeren Länge dieser Straßenführung werden durch die starken Erdbewegungen in diesem Bereich und im Kuppenbereich der Kapelle weitgehend nivelliert. Anschließend verläuft die Trasse auf der Grünsinker Straße. Sie müßte allerdings verbreitert werden und dabei wird in stabile, gewachsene Waldränder eingegriffen. Von den Toteisfeldern über die Grünsinker Kapelle bis zum Anschluß an die Autobahn wird ein wichtiger Naherholungsbereich der Weßlinger stark beeinträchtigt bzw. Wahltrasse III "Meilinger Breite" (nicht Gegenstand des Verfahrens) Länge 3 050 m, Flächenverbrauch 5,5 ha. Diese Trasse zweigt bei Gut Delling von der St 2068 ab, durchtrennt eine Hecke und läuft parallel zu einer sehr schönen, 200 Jahre alten Eichenallee, bevor sie das große zusammenhängende Waldgebiet "Dellinger Buchet" durchschneidet. Die Eichenallee verliert dadurch ihren Wert für das Landschaftsbild, da sie von Süden hinter dem hohen Damm verschwindet. Die Abzweigung von der St 2068 beeinträchtigt überdies das Baudenkmal der Seefelder Eichenallee. Aus verkehrstechnischen Gründen birgt diese Variante gegenüber allen anderen Trassen einen großen Nachteil: Die südwestlichen Bewohner von Weßling werden die Umfahrung mit einer entfernten südlichen Anschlußstelle nicht wahrnehmen, sondern den deutlich kürzeren Weg durch den Ort Weßling wählen. Unter Berücksichtigung des hohen Anteils an Ziel- und Quellverkehr wäre es deshalb unsinnig, eine Trassenführung zu wählen, die diesen Zielverkehr nur unvollständig aufnimmt. Für die Trasse muß bei der Dellinger Breite ein 5 m hoher Damm geschüttet werden, der bis zu 40 m breit wird. Innerhalb des Dellinger Buchet müssen ebenfalls Hügel abgegraben und Senken aufgefüllt werden. Bei dem Durchbruch zur Mitterwies trifft sie auf Wahltrasse I und Variante 1. Aufgrund der Länge der Trasse und den großen, landschaftsbildverändernden Erdbewegungen scheint diese Trassierung die finanziell aufwendigste zu sein. Wanderwege und Lebensräume für Pflanzen und Tiere werden durchschnitten. Das Landschaftsbild und der Naturgenuß werden bei dieser Trassenführung im Bereich Delling in unvertretbarer Weise eingeschränkt. Aus der Sicht der Gemeinde bietet diese Trassierung den Vorteil, daß der von Süden kommende Nutzer nicht in Versuchung gerät, auf seiner Fahrt nach München den "Abkürzer" durch Weßling zu befahren, wie dies bei den Wahltrassen der ROV zu befürchten wäre. Variante Taxleiten (nicht Gegenstand des Verfahrens) Diese Variante ist nach der Ortseinsicht vom Landratsamt als nicht realisierbar eingestuft worden. Beträchtliche, das Landschaftsbild umstrukturierende Maßnahmen wären nötig, um diese Trasse in dem, in der Umgebung von Weßling am stärksten bewegten, Gelände zu führen. Die ökologisch hochwertigen Hangbereiche südlich der Taxleiten würden zerstört. Neuer Vorschlag Aufgrund der eingehenden Ortsbesichtigung des Kreisbauamtes und der Unteren Naturschutzbehörde
ist das Landratsamt zu der Auffassung gelangt, eine neue Trassenführung in geringer Abweichung zur Wahltrasse I vorzuschlagen. Diese Trasse liegt zwischen der Wahltrasse I und der Variante 1, greift bei der Abzweigung von der St 2068 nur marginal in den Wald ein und verläuft anschließend möglichst nah an dem bestehenden Waldrand. Alle Trassenvarianten zerschneiden den Regionalen Grünzug Herrschinger Moos / Weßlinger See / Aubinger Lohe. Der Regionale Grünzug soll siedlungsnahe Erholungsflächen sichern und soll in seiner Beschaffenheit, seiner Durchlässigkeit und Durchgängigkeit nicht beeinträchtigt werden. Alle Trassen liegen im Landschaftsschutzgebiet "Westlicher Teil des Landkreises Starnberg" Landschaftsteil "Seefelder Rücken" und "Dellinger Buchet". Alle Trassen sind ein erheblicher Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet, da sie einen reichgegliederten Naturraum und einen stark frequentierten Naherholungsraum zerschneiden. Die Trassen stören die charakteristische Eigenart des Landschaftsschutzgebietes und laufen dem Schutzzweck zuwider, wonach es verboten ist, Veränderungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Natur zu schädigen, den Naturgenuß zu beeinträchtigen oder das Landschaftsbild zu verunstalten. Die erforderliche naturschutzrechtliche Erlaubnis nach der Landschaftsschutzverordnung kann deshalb nicht in Aussicht gestellt werden. Vom Veränderungsverbot der Landschaftsschutzverordnung kann jedoch im Einzelfall Befreiung erteilt werden, wenn überwiegende Gründe des allgemeinen Wohls die Befreiung erfordern (Art. 49 Abs. 1 Nr. 1 Bayer. Naturschutzgesetz). Andere Befreiungstatbestände kommen hier nicht in Betracht. Überwiegende Gründe des allgemeinen Wohls erfordern die Befreiung, wenn es zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben geboten ist, mit Hilfe der Befreiung ein Vorhaben an dem vorgesehenen Standort zu verwirklichen. Die Befreiung ist dabei nur dann zulässig, wenn die Gründe des Naturschutzes, die für die Durchsetzung der Norm sprechen, gegenüber den Gründen des Gemeinwohls, die die Befreiung erfordern, nicht ins Gewicht fallen (VGH, NUR 83). Unter Abwägung der sich gegenüberstehenden Gesichtspunkte des Naturschutzes und des Gemeinwohls kann eine Befreiung nur für den "Neuen Vorschlag" zur Wahltrasse I in Aussicht gestellt werden, weil für die anderen Trassen die Gründe des Naturschutzes, die für die Durchsetzung des Veränderungsverbotes sprechen, aufgrund des massiven und nachhaItigen Eingriffs höher zu bewerten sind, als die entgegenstehenden Gründe des Gemeinwohls. Bei der Wahltrasse II, der Trasse über die Taxleiten und der Trasse Meilinger Breite würde derart gravierend in das Schutzgebiet eingegriffen, daß das Schutzgebiet und der betroffene Landschaftsteil in seiner Substanz getroffen und damit in Frage gestellt wird. Zusammenfassung Zusammenfassend soll aus Sicht des Landratsamtes die Wahltrasse II und die Trasse III "Meilinger Breite" aus den genannten Gründen nicht weiterverfolgt werden. Um weitgehend die Nachteile der Wahltrasse I auszublenden (Eingriff in das Naturdenkmal südlich Mitterwies, Zerschneidung der landwirtschaftlichen Flächen und Inanspruchnahme des Buchenwalds nördlich der St 2068), bedarf es nur geringfügiger Korrekturen, die in dem "Neuen Vorschlag" des Landratsamtes dokumentiert sind. Wir bitten daher, diesem Vorschlag zu folgen. Eine Minimierung der Eingriffe in die Natur scheint schon deshalb geboten, da der Einzugsbereich für diese Trasse nur wenige Gemeinden umfasst. Dabei ist es nicht unbeachtlich, daß ein erheblicher Teil des jetzigen Verkehrsaufkommens auch nach der Neutrassierung die Ortsdurchfahrt Weßling benützen wird (Ziel- und Quellverkehr, Erlebnisverkehr, Abkürzerverkehr). I.A. gez. Helmut Rauscher (Anmerkung: |
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