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Es geht um die Umgehungsstraße Weßling, die die Staatsstraße zwischen
Seefeld und Weßling (St 2068) mit der Autobahn A96 westlich von Weßling
verbinden soll. Die jüngste Planung legt diese Straße genau zwischen Weßling und Wörthsee.
Daher sind auch die Bürgerinnen und Bürger von Wörthsee von dieser Straße
betroffen.
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Übersichtskarte als Luftbild.
Siehe auch Ökologie. |
Amtliche Karte des Planfeststellungsverfahrens.
Siehe auch 1.Tektur der
Planfeststellung. |
Lage der geplanten Straße im Zusammenhang der
Gemeinde Weßling. |
Verschiedene Trassen aus der Zeit der Raumordnung. |
Lage der geplanten Straße im Zusammenhang des
Landkreises Starnberg. |
Schauen Sie sich eine Grafik der
Umgehungsstraße oder aller
geplanten Trassen an.
Das wichtigste auf einen Blick:
Der Wunsch der Bürgerinnen und Bürger von Weßling, den immensen Verkehr,
der jeden Tag durch ihren Ort fährt, zu verringern, ist verständlich.
Wir sind allerdings nicht der Meinung, dass die derzeitigen Planungen diesem
Ziel dienen. Überdies gefährden eben diese Planungen die Lebensgrundlage der
Wörthseer Bürgerinnen und Bürger.
Folgende Punkte sind im Zusammenhang mit der Westumgehung zu beachten:
Wir lassen uns unser Trinkwasser nicht zerstören oder auch nur
gefährden!
Fazit: Es wird vorsorglich einmal Natur und Trinkwasser zerstört um
anschließend festzustellen, dass man eigentlich andere, wieder neue
Straßen braucht.
- Landschaft
Die geplanten Trassen laufen quer durch ein Gebiet, das gleichzeitig folgendes ist:
- Trinkwasserschutzgebiet
- regionaler Grünzug
"Herrschinger Moos/Weßlinger See/Aubinger Lohe" Regionale
Grünzüge sollen zur Verbesserung des Bioklimas und zur Sicherung eines
ausreichenden Luftaustauschs, zur Gliederung der Siedlungsräume und zur
Erholungsvorsorge in Siedlungsgebieten und siedlungsnahen Bereichen
ausgewiesen werden; Planungen und Maßnahmen, die die jeweilige Funktion
beeinträchtigen, sollen unterbleiben.
- Teil des landschaftlichen
Vorbehaltsgebiets "Ammersee mit Herrschinger Moos, Wörth-, Pilsen-
und Weßlinger See", in dem den Belangen des Naturschutzes und
der Landschaftspflege besonderes Gewicht zukommt
- Teil des Landschaftsschutzgebietes
"Westlicher Teil des Landkreises Starnberg", Landschaftsteil
"Seefelder Rücken" und "Dellinger Buchet", in
dem es verboten ist,
Veränderungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Natur zu schädigen,
den Naturgenuß zu beeinträchtigen und das Landschaftsbild zu
verunstalten
- Teil des Landschaftsschutzgebietes
"Fünf-Seen-Gebiet" und, aus regionalplanerischer Sicht,
im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet bzw. regionalen Grünzug
- bisher gering bis gar nicht
zerschnittener Erholungsraum der Gemeinden Weßling und Wörthsee
Ferner zeigt die Erfahrung, daß sich an Umgehungsstraßen bald neue Bebauung
ansiedelt. Es wird sich ein durchgehender Siedlungsbrei von Gilching über Weßling bis Wörthsee entwickeln.Eine
Straße durch dieses Gebiet ist eigentlich unmöglich. Eine Ausnahme kann
nur gemacht werden, wenn überwiegende Gründe des allgemeinen Wohls die
Befreiung erfordern. Wo sind denn die überwiegenden Gründe des
allgemeinen Wohls, wenn eine Verkehrsentlastung im kaum hörbaren
Bereich liegt und obendrein das Trinkwasser einer ganzen Ortschaft
gefährdet wird?
Das können Sie tun:
- Schicken Sie uns Fotos von unserem Naherholungsgebiet. Zeigen Sie Ihren
Mitbürgern, wie schön es dort (noch) ist. Wir werden die schönsten Fotos
hier veröffentlichen.
- Sprechen Sie Ihre Gemeinderäte an. Ist es die Aufgabe des Wörthseer
Gemeinderates, das Wörthseer Trinkwasser zu schützen. In diesem Fall
handelt er damit zum Wohle der Wörthseer und der Weßlinger Bürgerinnen
und Bürger.
- Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn. Vielleicht haben noch nicht alle
Wörthseer die Dimension des Vorhabens erkannt.
- Unterstützen Sie den Bund Naturschutz bei seinem
kostenintensiven Kampf gegen diese sinnlose Naturzerstörung.
Die relevanten Dokumente, soweit sie uns
vorliegen, können Sie hier in Ruhe studieren. |