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Hier lesen Sie die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes zum Raumordnungsverfahren
Punkte, die unserer Meinung nach Beachtung verdienen, sind folgende:
Wasserwirtschaftsamt München
Staatsstraße 2068, Herrsching- A 96 Sehr geehrte Damen und Herren, das Straßenbauamt München plant westlich von Weßling eine direkte Anbindung der St 2068 an die BAB A 96 unter Umgehung von Weßling. Die vorgesehen Trasse quert die weitere Schutzzone des für den Brunnen III der Gemeinde Wörthsee vorgeschlagenen Schutzgebietes. Wir beziehen uns dabei auf die uns zur fachlichen Vorabstimmung vorliegende Ausarbeitung des Ing.-Büros Dr. Blasy + Mader vom 17.01.2000 zur Neuausweisung des Schutzgebietes von Brunnen III Wörthsee. Bei der bisherigen Planung ging das Straßenbauamt davon aus, dass entlang der Trasse günstige Untergrundverhältnisse vorliegen. Aus diesem Grund seien als einzige Anforderung an den Trinkwasserschutz lediglich eine Trassenführung über Gelände mit breitflächiger Versickerung über die bewachsene Bodenzone zu berücksichtigen. In Ermangelung eines konkreten Schutzgebietsvorschlags ging das Straßenbauamt bislang davon aus, dass der Kreuzungspunkt mit der Bahnlinie München - Herrsching nicht im Schutzgebiet zu liegen kommt. Aus landschaftsgestalterischen Gründen wurde deshalb eine Unterführung der Staatsstraße im Bereich der Bahnlinie geplant. Generelle Anforderungen aufgrund der Lage im Wasserschutzgebiet Die generellen Anforderungen an die bauliche Gestaltung der Straße richten sich nach den RiStWag. Dabei ist die Beseitigung des Niederschlagswassers ein wesentlicher aber nicht der einzige Punkt, den es zu beachten gilt. Grundsätzlich ist das von der Straße abfließende Niederschlagswasser zu sammeln und über dichte Rohrleitungen mit flexiblen Verbindungen oder über abgedichtete Rinnen aus dem Wasserschutzgebiet auszuleiten. Lediglich bei günstigen Untergrundverhältnissen (vgl. RiStWag S. 1 Fußnote 1) ist es zulässig, das anfallende Niederschlagswasser ungesammelt breitflächig über Seitenstreifen und Böschungen abfließen zu lassen. Hinreichend genaue Kenntnisse bezüglich der Untergrundverhältnisse im Bereich der Trasse liegen uns nicht vor. Die Profile der am nächsten gelegenen Bohrungen, die von der Gemeinde Wörthsee für die Einzugsgebietsermittlung abgeteuft wurden, sind aufgrund ihrer Entfernung von etwa 450 m (B5) bzw. 650 m (B2) nicht ohne weiteres auf den Trassenbereich übertragbar. Abgesehen davon legt die fast durchwegs kiesige Ausbildung der quartären Schichten bei B2 die Einstufung "günstige Untergrundverhältnisse" nicht unbedingt nahe. Falls man davon absehen will, das Niederschlagswasser auszuleiten, müsste durch entsprechende Aufschlüsse belegt werden, dass tatsächlich günstige Untergrundverhältnisse vorliegen. Die Trassenführung über Gelände ist im Hinblick auf den Trinkwasserschutz zu begrüßen und sollte generell angestrebt werden. Als Schüttmaterial zum Ausgleich des Geländeverlaufs darf jedoch nur Material verwendet werden, das aufgrund seiner Herkunft nachweislich keine schädlichen oder problematischen Stoffe enthält. Kreuzung Staatsstraße - Bahnlinie Grundsätzlich ist einer Lösung ohne größeren Eingriff in die Grundwasserüberdeckung der Vorrang einzuräumen. In die Entscheidung, ob die geplante Unterführung im Hinblick auf den Trinkwasserschutz hingenommen werden kann, ist folgendes einzubeziehen: Verbleibende Grundwasserüberdeckung Die Geländehöhe liegt im Kreuzungspunkt bei 592,60 m ü. NN. Die Gradiente im Tiefpunkt der Unterführung wird mit 585,12 m ü. NN angegeben. Extrapoliert man den Grundwasserspiegel des Brunnens (Wsp. vom 03.09.1999) mit einem angenommenen Grundwassergefälle von 0,2 % nach Oberstrom bis in den Kreuzungsbereich, so erhält man eine Grundwasserhöhe von etwa 571 m ü. NN. Danach würde unter Berücksichtigung der für den Bau der Unterführung erforderlichen Abgrabung eine Grundwasserüberdeckung von etwa 14 m verbleiben. Beschaffenheit der Grundwasserüberdeckung Neben der verbleibenden Restmächtigkeit der Grundwasserüberdeckung ist jedoch auch die Art der Deckschichten zu beurteilen. Nicht vertretbar wäre beispielsweise, wenn gut schützende bindige Deckschichten entfernt würden und die verbleibende Grundwasserüberdeckung nur aus hochdurchlässigem Kies bestehen würde. Gefährdung im Betrieb Des weiteren ist die Gefahrdung durch den Betrieb der Straße zu werten. Die Unfallgefahr ist wohl bei einer Überführung der Bahnstrecke tendenziell etwas größer als, wenn die Straße unter der Bahn hindurch geführt würde. Niederschlagswasserbeseitigung Wesentlicher Nachteil der Unterführungslösung ist, dass das sich im Tiefpunkt des Unterführungsbauwerks sammelnde Niederschlagswasser vermutlich nicht im freien Gefälle ausgeleitet werden kann. Eine Versickerung des Wassers über einen Schacht ist im Hinblick auf die Erfordernisse des Trinkwasserschutzes nicht hinnehmbar. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte könnte man aus wasserwirtschaftlicher Sicht den Bau einer Unterführung ins Auge fassen, wenn folgende Randbedingungen erfüllt sind:
Anmerkung Eine Änderung des Schutzgebietsvorschlags dahingehend, dass der Kreuzungsbereich außerhalb des Schutzgebietes zu liegen kommt, ist aus fachlicher Sicht nicht vertretbar. Die Gemeinden Wörthsee und Weßling erhalten Abdruck dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen I.A. gez. Schramm |
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